Sie benötigen nach einem Unfall, einer Operation, bei akuten oder chronischen Beschwerden eine besonders effiziente Behandlung? Unser hoch qualifiziertes Sport-Terapeuten-Team bietet die beste Voraussetzung für Ihren Therapie-Erfolg.
Für wen kommt der Rehasport in Frage?
Rehasport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Auch bei Bewegungsmangel, Stress und Depression kann Rehasport verordnet werden.
JEDER hat Anspruch auf Rehasport! - Wie kann ich Rehasport Für mich in Anspruch nehmen?
Der Arzt empfiehlt den Rehasport und verordnet diesen auf einem dafür vorgesehenem rosa Formular. (Muster 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ auch bei uns erhältlich.) Der Patient schickt das fertig ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Formular an die Krankenkasse und erhält nach wenigen Tagen dieses genehmigt zurück. Der Patient kommt mit dem ausgefüllten und genehmigten Formular zu uns.
Rehabilitationssport bietet ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen, wie z.B. bei Rückenbeschwerden, Schulter- und Nackenschmerzen, Erkrankungen der Gelenke ebenso bei Diabetes oder Osteoporose – und damit wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Kennen Sie das?
Sollten Ihnen diese oder ähnliche Symptome bekannt sein, sprechen Sie mit Ihrem Arzt über eine Reha-Sport Verordnung!
Reha-Sport ist kostenlos und der Verein übernimmt für Sie kostenlos die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Sie haben aber die Möglichkeit mit unserem Verein eine Mitgliedschaft abzuschließen und dadurch weitere Sportmöglichkeiten und Vereinsaktivitäten zu nutzen. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter darauf an.
Sollten Sie zusätzlich eine Mitgliedschaft in unserem kooperierenden Sportstudios wünschen, würden Sie sogar zu vergünstigten Konditionen dort trainieren können.
Fragen Sie nach, es lohnt sich !
Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitations-Sport zeitlich begrenzt:
Im Regelfall 50 Übungseinheiten (Richtwert) innerhalb von 18 Monaten. Bei einer Bewilligung von weniger als 50 Übungseinheiten ist der vorgenannte Zeitraum angemessen zu verkürzen, um die Zielsetzung des Rehabilitationssports zu erreichen.
Sie haben lediglich 3 kleine Schritte zu tun:
An unserem Standort an der Stenkhoffstr. 34 stehen zahlreiche Kursformate zur Auswahl: Es sollte sicherlich das Passende für Sie dabei sein.